Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umzug / Transport

1. Der Auftrag

Das Unternehmen Starke Bienen im Einsatz ... Haus- & Dienstleistungsservice wird von dem Auftraggeber beauftragt einen Umzug/ Transport durchzuführen. Für den Umzug kann das Umzugsunternehmen einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen. Der Auftrag beinhaltet die Umzugsplanung, das Beladen, den Transport des Umzugsguts, sowie das Abladen in dem neuem Objekt. Weitere Leistungen müssen verhandelt und schriftlich vereinbart werden.

2. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Entrümpelung und die Entsorgung von Sperrmüll vor, während, oder nach dem Umzug müssen im Vorfeld verhandelt werden, damit diese Leistungen im Angebot festgehalten werden können. Leistungen die gewünscht werden, aber erst nach Auftragserteilung dem Auftragnehmer bekannt werden, werden gesondert berechnet. Als weitere zusätzliche Leistungen gilt die Reinigung des alten Objektes oder die Renovierung in den Urzustand des alten Objektes.

3. Kündigung des Vertrags

Eine Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist grundsätzlich immer möglich und bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss nachweisbar bei dem Auftragnehmer eingehen. Bei einer Kündigung ohne einen Grund oder ohne einen wichtigen Grund kann Auftragnehmer eine Rücktrittszahlung in Höhe von bis zu 30% des im Angebot veranschlagten Entgelts erheben. Ab 24 Stunden vor dem Auftragstermin ist eine Kündigung des Auftrages zwar möglich, jedoch wird in diesem Fall der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.

4. Trinkgelder

Trinkgelder für Umzugshelfer dürfen nicht mit der eigentlichen Rechnung verrechnet werden.

5. Erstattung der Umzugskosten

Sollte der Auftraggeber einen Anspruch auf eine Umzugskostenerstattung durch eine dritte Partei haben, (Jobcentern, Arbeitgeber usw.) ist Er dazu verpflichtet, die entsprechende Stelle dazu aufzufordern die jeweils fällige Umzugsvergütung abzgl. evtl. geleisteter Anzahlung direkt an den Auftragnehmer auszuzahlen oder zu überweisen. 

6. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen usw. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung sind der Auftragnehmer oder die ihn vertretenden Personen nicht verpflichtet.

7. Haftung

Der Auftragsnehmer übernimmt keinerlei Haftung für bereits beschädigte Gegenstände, Möbel, oder Elektrogeräte. Selbst dann nicht wenn es sich um versteckte Schäden handelt. Der Auftragnehmer wird jedoch im Falle einer schuldhaften versehentlichen Beschädigung durch Eigenverschulden,  dem Auftraggeber sofort Bescheid geben und den Schaden schnellstmöglich regulieren. 

Ein Schaden der nach Abnahme des Umzugsguts in dem neuem Mietobjekt gemeldet wird, wird nicht anerkannt.

Der Auftraggeber kann eine Transportversicherung mit dem Umzugsunternehmen abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung, siehe Auftragsformular. Bei einem eventuellen Schadensfall haben Sie diesen binnen einer Woche nochmals der zuständigen Firma mitzuteilen, auch wenn Sie den Schaden bereits schriftlich auf dem Auftragsformular festgehalten haben. Für danach angezeigte Schäden übernehmen wir keine Haftung.

8. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Umzugshelfer des Auftragnehmers sind nicht zur Vornahme oder Erledigung von Elektr. - Gas - oder Dübel und sonstigen Renovierungsarbeiten berechtigt oder verpflichtet. Ausnahme bildet eine schriftliche Vereinbarung bei Auftragserteilung.

9. Aufrechnung

Ansprüche gegen das Umzugsunternehmen sind nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

10. Abtretung

Das Unternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Umzugsunternehmens hat dieses nicht zu verantworten.

12. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen in Bar zu zahlen oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.

14. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete für zwei Monate die eingelagerten Güter durch den Auftragnehmer verkauft werden. Ansonsten gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

15. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist ausschließlich das

Gericht in Erfurt zuständig, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Auftragnehmers befindet.

Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

17. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden, Absprachen, Zusagen bedürfen der Schriftform.

18. Datenschutz

Wir verpflichten uns Ihre Personenbezogenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken und nicht für andere Zwecke missbraucht.

19. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung, oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, oder werden, so tritt eine Bestimmung in Kraft die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Entrümpelungen für Entrümpelungen, Renovierungsarbeiten, Wohnungs – und Haushaltsauflösungen sowie Nachlassankäufe

1.Allgemeines

Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelungen, Renovierungsarbeiten, Wohnungs – und Haushaltsauflösungen sowie Nachlassankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma

Starke Bienen im Einsatz.. Haus- & Dienstleistungsservice Neumann- Magdeburger Allee 110/99086 Erfurt Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Umseitige Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen sowie alle anderen von uns angebotenen Leistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies Starke Bienen im Einsatz zur Preisanpassung, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. 

3.Auskunftspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft  über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Aufraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere Gesundheitsgefährdende Materialien die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien sowie Öle und Fette und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber bei Interesse ein entsprechendes Angebot über die fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe, Materialien und Flüssigkeiten unterbreiten. Der Auftragnehmer berechnet für anfallenden Sondermüll wie Pestizide, Basen, Farben, Lacke, organische Lösungsmittel, Beizlösungen, gefährliche Gase etc. einen Betrag von 8,90 Euro/Netto je kg. Der Betrag beinhaltet die Sortierung, Abtransport, Entsorgung sowie die Dokumentation.

4.Leistungsumfang, Termin – und Leistungszeit sowie Haftungsausschluss

Die Firma „Starke Bienen im Einsatz“ garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes. Die zu entrümpelnden Gegenstände müssen von Strom- Wasserleitungen getrennt sein. Bei Nichteinhaltung berechnen wir diese Leistungen separat. Weist die Entrümpelung oder Renovierung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. So ist der Auftragnehmer in diesem Fall verpflichtet ist, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Firma „Starke Bienen im Einsatz.. Haus-& Dienstleistungen Neumann“ die Beseitigung nicht gelingt kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig machen des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma als auch gegen deren Erfüllungs – bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösendem Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind.

5.Preise

Die Preise werden nach einer unverbindlichen Besichtigung und Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Beendigung der Arbeiten fällig, dies entweder in Bar oder durch Überweisung im Voraus. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten, auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen. Diese Zahlung ist auch sofort fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie alle anderen Auftragshaushalten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Starke Bienen im Einsatz. Die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 30%, bei einem späteren Rücktritt 50% der vereinbarten Vergütung.

7.Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist 99084 Erfurt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

 

 


Urheberrechte:

Alle Inhalte dieser Webseiten, insbesondere Markennamen, Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich durch Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei uns oder den im Impressum bzw. im Bildnachweis genannten Personen und Unternehmen. Bitte holen Sie sich unsere oder der betreffenden Dritten schriftliche Einverständniserklärung, falls Sie Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten. Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. die Inhalte unerlaubt auf die eigene Homepage kopiert, sie ganz oder teilweise nutzt, ändert, vermietet, verleast, verleiht, verkauft, vertreibt oder umgestaltet), macht sich gem. § 106 ff Urhebergesetz strafbar. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten. Kopien von Inhalten können im Internet ohne großen Aufwand rückverfolgt werden.

Haftungsausschluss:

Wir haben unsere Website mit größter Sorgfalt erstellt. Wir haften nicht für von uns übernommene Inhalte Dritter oder für den Inhalt von Websites Dritter, auf die Links von unserer Website verweisen. Sollten wir von konkreten Rechtsverletzungen Kenntnis erhalten, werden wir derartigen Inhalt oder Links sofort von unserer Website entfernen. Wir setzen uns strikt für die Einhaltung der Urheberrechte Dritter ein. Deshalb werden auf unserer Website insbesondere Inhalte Dritter auch als solche gekennzeichnet. Sollten Sie dennoch auf eine Urheberrechtsverletzung oder andere Rechtsverstöße unsererseits aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis ohne Kostennote. Wir werden derartige Inhalte umgehend von unserer Website entfernen.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Ramona Neumann

Magdeburger Allee 110 99086 Erfurt